Mit welchen Kosten müssen Sie beim Notar rechnen? Wir zeigen Gebühren-Beispiele, Kostenfaktoren und warum ein Ehevertrag günstiger ist als eine Scheidung.
Wer über einen Ehevertrag nachdenkt, hat oft sofort Dollarzeichen in den Augen – allerdings im negativen Sinne. Die Angst vor hohen Notarkosten schreckt viele Paare ab. Doch diese Sorge ist oft unbegründet. Vergleicht man die Kosten eines Ehevertrags mit den Kosten eines Rosenkriegs vor Gericht, ist der Vertrag fast immer die günstigere “Versicherung”.
Doch wie teuer ist es konkret? Die gute Nachricht: Notare können ihre Preise nicht willkürlich festlegen. Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich geregelt.
Die Gebühren für einen Ehevertrag richten sich nicht nach dem Aufwand (also wie lange der Notar daran schreibt), sondern nach dem sogenannten Geschäftswert. Dieser setzt sich aus dem aktuellen Nettovermögen beider Partner zusammen.
Die Faustformel lautet: Vermögen des Ehemanns + Vermögen der Ehefrau – (max. 50% der Schulden) = Geschäftswert.
Auf Basis dieses Geschäftswertes wird eine „doppelte Gebühr“ (2,0-Gebühr) fällig. Hinzu kommen noch Auslagen (für Porto, Papier, Telefon) und die Mehrwertsteuer.
Hier sehen Sie exemplarische Kosten (Stand GNotKG Tabelle B, zzgl. MwSt. und Auslagen), damit Sie ein Gefühl für die Dimensionen bekommen:
| Gemeinsames Reinvermögen | Einfache Gebühr | Kosten Ehevertrag (2,0 Gebühr)* |
|---|---|---|
| 50.000 € | 165 € | 330 € |
| 100.000 € | 273 € | 546 € |
| 250.000 € | 535 € | 1.070 € |
| 500.000 € | 935 € | 1.870 € |
| 1.000.000 € | 1.735 € | 3.470 € |
| Hinweis: Dies sind reine Netto-Gebühren. Rechnen Sie ca. 20-30 € für Auslagen sowie 19% Umsatzsteuer hinzu. |
Grundsätzlich besteht in Deutschland bei Eheverträgen nur Notarzwang, kein Anwaltszwang. Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet und klärt beide Parteien unparteiisch auf. Er darf jedoch nicht die Interessen eines Partners einseitig vertreten. Bei sehr komplexen Vermögensverhältnissen oder wenn ein Partner das Gefühl hat, benachteiligt zu werden, ist es ratsam, vor dem Notartermin einen eigenen Anwalt zur Prüfung hinzuzuziehen. Dies verursacht zusätzliche Kosten (meist auf Stundenbasis oder nach Streitwert), erhöht aber die Sicherheit.
Da die Gebühren gesetzlich fixiert sind, gibt es keinen Verhandlungsspielraum beim Notar. Dennoch gibt es Möglichkeiten, die Kosten im Rahmen zu halten:
1.000 Euro für einen Vertrag klingen erst einmal viel. Doch im Vergleich zu Prozesskosten bei einer Scheidung, die schnell 10.000 bis 20.000 Euro verschlingen, ist der Ehevertrag ein Schnäppchen. Er kauft Ihnen Sicherheit und Klarheit für die Zukunft.
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