Warum die 'Modifizierte Zugewinngemeinschaft' oft besser ist als die Gütertrennung: Steuern sparen und trotzdem Vermögen schützen. So funktioniert's.
Wenn Paare zum Anwalt gehen, sagen sie oft: „Wir wollen Gütertrennung.“ Sie meinen damit: „Wir wollen uns im Scheidungsfall nicht um das Vermögen streiten.“ Was viele nicht wissen: Die strikte Gütertrennung ist oft gar nicht die beste Lösung. Sie bringt nämlich handfeste steuerliche Nachteile mit sich.
Die moderne Alternative, zu der Notare heute in den meisten Fällen raten, ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Sie kombiniert die Sicherheit der Gütertrennung mit den Steuervorteilen der klassischen Ehe.
Bei der reinen Gütertrennung sind die Vermögen komplett isoliert. Das klingt gut, hat aber einen Haken: den Tod. Endet die Ehe nicht durch Scheidung, sondern weil ein Partner stirbt, geht der überlebende Partner finanziell schlechter aus:
Die modifizierte Zugewinngemeinschaft nutzt einen juristischen Kniff. Im Ehevertrag vereinbaren Sie:
„Wir leben im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. ABER: Sollte die Ehe geschieden werden, findet kein Zugewinnausgleich statt.“
Das Ergebnis:
Es muss nicht immer der komplette Ausschluss sein. Die Modifizierung ist ein Baukasten-System. Sie können den Zugewinn auch nur teilweise anpassen:
Hierbei wird der Zugewinn grundsätzlich beibehalten, aber bestimmte Gegenstände werden „herausgerechnet“. Beispiel: „Alles wird geteilt, außer der Wertzuwachs der Arztpraxis des Ehemannes.“ Das schützt das Lebenswerk, lässt den Partner aber am sonstigen Vermögensaufbau (z.B. gemeinsames Haus) teilhaben.
Sie können festlegen, dass die Ausgleichszahlung einen bestimmten Betrag (z.B. 200.000 €) nicht überschreiten darf.
Die modifizierte Zugewinngemeinschaft ist der „Maßanzug“ unter den Güterständen. Sie ist flexibel gestaltbar und vermeidet die Steuerfallen der starren Gütertrennung. Für Unternehmer, Immobilienbesitzer und vermögende Paare ist sie fast immer die erste Wahl.
Wollen Sie Steuervorteile nutzen und trotzdem sicher sein?
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