Sie heiraten einen Ausländer oder ziehen ins Ausland? Vorsicht: Oft ändert sich das anwendbare Recht automatisch. Wie eine Rechtswahlklausel Sie schützt.
Die Liebe kennt keine Grenzen – das Scheidungsrecht leider schon. In unserer globalisierten Welt sind binationale Ehen oder Paare, die aus beruflichen Gründen ins Ausland ziehen, längst Alltag. Doch die juristischen Konsequenzen werden dabei oft massiv unterschätzt.
Wer glaubt: „Wir haben in München geheiratet, also gilt deutsches Recht“, liegt oft falsch. Ohne einen Ehevertrag mit einer sogenannten Rechtswahlklausel kann eine Scheidung zum unberechenbaren juristischen Abenteuer werden.
Früher knüpfte das Recht oft an die Staatsangehörigkeit an. Das hat sich in der EU geändert (EU-Güterrechtsverordnung). Heute gilt für den Güterstand (also die Vermögensaufteilung) in den meisten Fällen das Recht des Staates, in dem das Paar seinen ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ein Warn-Beispiel: Ein deutsches Paar heiratet in Hamburg. Kurz darauf ziehen beide für fünf Jahre nach Kalifornien (USA). Dort lassen sie sich scheiden. Plötzlich könnte ein US-Gericht kalifornisches Recht anwenden – inklusive „Alimony“ (Unterhalt) und Vermögensteilung nach dortigen Standards, die für den Besserverdienenden oft ruinös sind.
Noch komplizierter wird es, wenn ein Partner Franzose ist, der andere Deutsche, und das Paar in Spanien lebt. Welches Gericht ist zuständig? Welches Recht wird angewendet? Dieses „Forum Shopping“ (die Suche nach dem günstigsten Gericht) kostet im Ernstfall Unsummen an Anwaltsgebühren.
Um dieses Chaos zu verhindern, ist ein Ehevertrag für internationale Paare („Expats“) fast Pflicht. Das wichtigste Element darin ist die Rechtswahl.
Sie können vertraglich festlegen, welches Recht für Ihre Ehe gelten soll. In der Regel haben Sie die Wahl zwischen:
Der Vorteil: Sie schaffen statische Sicherheit. Auch wenn Sie als Rentner nach Mallorca oder Thailand ziehen, bleibt für Ihre Vermögensverhältnisse (z.B.) deutsches Recht maßgeblich, so wie Sie es kennen und geplant haben.
Vorsicht ist geboten bei Eheverträgen, die im Ausland geschlossen wurden (z.B. ein „Prenup“ in den USA oder ein islamischer Ehevertrag). Nicht alles, was im Ausland wirksam vereinbart wurde, wird von deutschen Richtern anerkannt.
Verstößt ein ausländischer Vertrag gegen den deutschen „Ordre Public“ (die öffentliche Ordnung/Sitten), ist er hier unwirksam. Umgekehrt gilt: Ein deutscher Ehevertrag wird nicht automatisch in jedem Land der Welt anerkannt. Wer Vermögen in mehreren Ländern hat, benötigt oft aufeinander abgestimmte Verträge (sog. „Spiegelbildliche Verträge“).
Lassen Sie nicht den Zufall oder Ihren aktuellen Wohnort über Ihre finanzielle Zukunft entscheiden. Eine Rechtswahlklausel ist der Anker, der Ihre Vermögensverhältnisse festhält – egal, wohin der Wind Sie weht.
Sie sind ein internationales Paar?
Wir prüfen, welches Recht aktuell für Sie gelten würde und fixieren Ihre Wunsch-Rechtsordnung vertraglich.
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