Ist ein Ehevertrag unromantisch oder notwendig? Wir erklären, für welche Paare er sinnvoll ist: Unternehmer, Immobilienbesitzer & Co. » Jetzt prüfen!
Der Antrag ist gemacht, das Datum steht – an alles wird gedacht: Location, Gästeliste, Catering. Doch ein Thema wird oft peinlich berührt beiseitegeschoben: der Ehevertrag. Er gilt als unromantisch, als Zeichen von Misstrauen oder gar als Vorbereitung auf die Scheidung. Doch diese Sichtweise ist gefährlich.
Ein Ehevertrag ist kein „Scheidungsplan“, sondern ein Liebesbeweis. Er regelt faire Verhältnisse für den Ernstfall, damit ein Streit nicht eskaliert. Doch wann ist ein Ehevertrag wirklich sinnvoll? Das gesetzliche Modell der Zugewinngemeinschaft passt für viele Paare gut – aber längst nicht für alle. Hier erfahren Sie, für wen der Gang zum Notar besonders wichtig ist.
Ohne Vertrag leben Sie automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Alles, was Sie während der Ehe erwirtschaften, wird bei einer Scheidung 50:50 geteilt. Das ist fair, wenn beide ähnlich viel verdienen und keine großen Vermögenswerte mitbringen. Kompliziert wird es jedoch in speziellen Konstellationen.
Experten raten in folgenden Situationen dringend zu einer individuellen Regelung:
Das ist der Klassiker: Einer der Partner führt ein Unternehmen. Im Falle einer Scheidung müsste der Wertzuwachs der Firma zur Hälfte ausgezahlt werden. Das Problem: Die Liquidität fehlt oft, um den Ex-Partner auszubezahlen. Die Folge kann der Verkauf oder die Insolvenz des Unternehmens sein. Ein Ehevertrag kann das Betriebsvermögen aus dem Zugewinn herausnehmen und die Firma schützen.
Bringt ein Partner bereits Immobilien oder ein großes Aktienpaket mit in die Ehe, kann es sinnvoll sein, diese Werte („Anfangsvermögen“) klar zu definieren und Erträge daraus anders zu regeln. So vermeiden Sie später Streit darüber, was wem gehört.
Hat ein Partner hohe Schulden (z.B. aus einer gescheiterten Selbstständigkeit oder BAföG), haftet der andere zwar grundsätzlich nicht dafür. Dennoch fließen Schulden in die Zugewinnberechnung ein. Ein Vertrag schafft hier klare Grenzen und schützt den schuldenfreien Partner vor indirekten Belastungen.
Sie sind Deutscher, Ihre Partnerin Französin, und Sie leben in Spanien? Hier stellt sich die Frage: Welches Recht gilt bei einer Scheidung? Ohne Vertrag kann es zu bösen Überraschungen kommen, wenn plötzlich ausländisches Recht greift. Eine Rechtswahlklausel im Ehevertrag schafft Rechtssicherheit.
Wenn beide Partner gut verdienen und keine Kinder geplant sind (oder die Kinderplanung abgeschlossen ist), kann eine Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft oft die fairste Lösung sein. Jeder behält das, was er erwirtschaftet.
Es muss nicht immer die strikte Gütertrennung sein. Viele Paare wählen den goldenen Mittelweg: die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Hierbei bleibt der gesetzliche Güterstand bestehen, wird aber angepasst. Zum Beispiel wird der Zugewinn nur für den Fall der Scheidung ausgeschlossen, bleibt aber im Todesfall (für steuerliche Vorteile) erhalten.
Ein Ehevertrag kostet Geld und Nerven – aber eine Scheidung ohne Vertrag kostet ein Vielfaches davon. Lassen Sie sich frühzeitig beraten. Ein maßgeschneiderter Vertrag sorgt dafür, dass Sie sich auch im Ernstfall noch in die Augen schauen können.
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