Ehevertrag nachträglich schließen: Ablauf, Kosten & Fristen

Kann man einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit machen? Ja! Erfahren Sie alles über Ablauf, Kosten und warum es nie zu spät für eine faire Regelung ist.

Ehevertrag nachträglich schließen: Ist es dafür zu spät?

Die Hochzeitsglocken sind längst verklungen, der Alltag ist eingekehrt, vielleicht sind Kinder da oder eine Firma wurde gegründet. Plötzlich kommt der Gedanke auf: „Wir haben damals gar nichts geregelt.“ Viele Paare leben in dem Irrglauben, ein Ehevertrag sei nur vor der Eheschließung (als sogenannter „Prenup“) möglich.

Die gute Nachricht ist: Ein Ehevertrag kann jederzeit geschlossen werden. Egal, ob Sie drei Tage, drei Jahre oder dreißig Jahre verheiratet sind. Solange die Scheidung noch nicht rechtskräftig ist, können Sie Ihre Verhältnisse neu ordnen.

Warum einen Vertrag erst nach der Hochzeit machen?

Tatsächlich werden die meisten Verträge erst während der Ehe geschlossen. Die Gründe dafür sind oft pragmatisch:

  • Berufliche Veränderung: Ein Partner macht sich selbstständig. Jetzt muss das Betriebsvermögen geschützt werden, was bei der Hochzeit noch kein Thema war.
  • Erbschaft: Ein Partner erwartet ein großes Erbe (z.B. Immobilien) und die Eltern drängen auf einen vertraglichen Ausschluss aus dem Zugewinn.
  • Versöhnungsversuch: In einer Ehekrise kann ein Vertrag helfen, finanzielle Streitpunkte zu klären, um der Liebe eine zweite Chance zu geben – unbelastet von Geldfragen.

Ist ein nachträglicher Vertrag teurer?

Nein. Die Gebühren für den Notar richten sich immer nach dem sogenannten Geschäftswert (also dem aktuellen Vermögen der Eheleute). Es gibt keinen „Verspätungszuschlag“.

Aber Achtung: Da Eheleute im Laufe der Zeit meist mehr Vermögen anhäufen als junge Paare am Anfang ihrer Karriere, ist der Geschäftswert oft höher als er vor der Hochzeit gewesen wäre. Dadurch fallen die Notargebühren nominell oft höher aus. Dennoch lohnt sich die Investition im Vergleich zu einem Rosenkrieg fast immer.

Der Sonderfall: Die Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn die Trennung bereits im Raum steht oder vollzogen ist, spricht man oft nicht mehr vom klassischen Ehevertrag, sondern von einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Rechtlich ist dies sehr ähnlich, aber der Fokus liegt hier auf der konkreten Abwicklung der Ehe (Wer kriegt das Haus? Wer zahlt wie viel Unterhalt?). Dies ist der friedliche Weg zur Scheidung, der lange Gerichtsprozesse vermeidet.

Der Ablauf: So gehen Sie vor

Der Prozess ist identisch zum Vertrag vor der Ehe:

  1. Bestandsaufnahme: Listen Sie Ihr Vermögen und Ihre Schulden auf.
  2. Ziele definieren: Was wollen Sie erreichen? (z.B. Gütertrennung, Unterhaltsverzicht).
  3. Beratung & Entwurf: Ein Anwalt oder Notar erstellt einen Entwurf.
  4. Beurkundung: Beide Partner müssen gleichzeitig und persönlich beim Notar erscheinen. Eine einfache Unterschrift am Küchentisch ist rechtlich unwirksam!

Fazit: Besser spät als nie

Warten Sie nicht, bis der Streit eskaliert. Gerade in harmonischen Zeiten lässt sich über Geld am vernünftigsten reden. Ein nachträglicher Ehevertrag passt das Gesetz an Ihre aktuelle Lebenswirklichkeit an.

Hat sich Ihre Lebenssituation verändert?

Wir prüfen, ob Ihr Güterstand noch zu Ihnen passt und entwerfen eine nachträgliche Regelung.

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