Ehevertrag & Hausbau: Wem gehört die Immobilie bei Scheidung?

Droht der Hausverkauf bei Trennung? Wie Sie mit einem Ehevertrag Ihre Immobilie schützen und den Zugewinnausgleich fair regeln.

Ehevertrag und Hausbau: Wem gehört die Immobilie bei einer Trennung?

Der Traum vom Eigenheim ist oft das größte finanzielle Projekt eines Paares. Doch wenn die Liebe zerbricht, wird das Traumhaus schnell zum Albtraum. “Müssen wir das Haus verkaufen?” ist eine der häufigsten Fragen an Scheidungsanwälte. Die Antwort ohne Ehevertrag lautet leider oft: Ja, indirekt schon.

Wir erklären, warum Immobilien im gesetzlichen Güterstand so problematisch sind und wie Sie Ihr Zuhause schützen können.

Der Irrtum: “Ich stehe doch im Grundbuch!”

Viele glauben: „Das Haus gehört mir, ich habe es geerbt“ oder „Ich stehe allein im Grundbuch, also ist es sicher.“ Das ist eigentumsrechtlich richtig – das Haus wird Ihnen nicht weggenommen. Aber: In der Zugewinngemeinschaft zählt der Wertzuwachs.

Ein Beispiel: Sie bringen ein Haus im Wert von 400.000 € mit in die Ehe. Bei der Scheidung 10 Jahre später ist es 600.000 € wert (durch Renovierung oder Marktlage). Der Zugewinn beträgt 200.000 €. Davon müssen Sie Ihrem Ex-Partner die Hälfte, also 100.000 € in bar auszahlen.

Wenn Sie diese 100.000 € nicht flüssig haben (und wer hat das schon?), müssen Sie im schlimmsten Fall das Haus verkaufen oder versteigern lassen, um den Ex-Partner auszubezahlen.

Sonderfall: Bauen auf dem Grundstück der Schwiegereltern

Noch komplizierter wird es, wenn die Eltern eines Partners ein Baugrundstück schenken. Ohne vertragliche Regelung wird das Grundstück dem Anfangsvermögen dieses Partners zugerechnet. Das darauf gebaute Haus wird jedoch gemeinsames Vermögen. Bei einer Scheidung drohen hier komplexe Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern oder massive Ausgleichszahlungen, die oft Familienstreitigkeiten über Generationen auslösen.

Wie ein Ehevertrag die Immobilie rettet

Um den Zwangsverkauf zu verhindern, können Sie im Ehevertrag spezifische Regelungen für Immobilien treffen:

1. Herausnahme aus dem Zugewinn

Sie können vereinbaren, dass die Immobilie (oder künftige Immobilien) komplett aus der Zugewinnberechnung herausgehalten wird. Der Partner partizipiert dann nicht an der Wertsteigerung. Dies ist oft fair, wenn ein Partner das Haus schon vor der Ehe besaß.

2. Feste Bewertungsmethoden

Streit entsteht oft über den Wert. Ist das Haus 500.000 € oder 700.000 € wert? Im Vertrag können Sie festlegen, welches Gutachterverfahren angewendet wird, um teure Gerichtsgutachten zu vermeiden.

3. Regelung der Übernahme

Sie können schon jetzt vereinbaren, wer im Trennungsfall das Haus übernehmen darf und zu welchen Konditionen (z.B. Ratenzahlung statt Sofortzahlung des Ausgleichs). Das nimmt den finanziellen Druck.

4. Wohnrecht statt Eigentum

Manchmal ist es sinnvoll, dem Partner ein Wohnrecht einzuräumen, statt ihn am Eigentum zu beteiligen. Dies sichert ihn ab, ohne die Eigentumsverhältnisse zu gefährden.

Fazit: Bauen Sie auf sicherem Fundament

Ein Haus baut man für die Ewigkeit – oder zumindest für ein langes Leben. Sichern Sie dieses Fundament ab. Ein Ehevertrag kostet im Vergleich zu den Baukosten nur einen Bruchteil, rettet aber im Ernstfall das Dach über dem Kopf.

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