Eine Scheidung kann für Unternehmer die Insolvenz bedeuten. Erfahren Sie, wie Sie Betriebsvermögen aus dem Zugewinn herausnehmen und Ihre Existenz sichern.
Für Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige ist die Ehe nicht nur eine private Angelegenheit, sondern auch ein unternehmerisches Risiko. Was unromantisch klingt, ist harte Realität: Ohne Ehevertrag gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung kann dieser Mechanismus selbst gesunde Unternehmen in den Ruin treiben.
Warum ist das so? Und wie kann ein maßgeschneiderter Ehevertrag das Lebenswerk schützen? Wir klären die wichtigsten Fakten für Selbstständige.
In einer Zugewinngemeinschaft gehört jedem Partner zwar sein eigenes Vermögen, aber der während der Ehe erwirtschaftete Zuwachs wird bei Scheidung hälftig geteilt. Für Unternehmer bedeutet das:
Die radikale Gütertrennung ist oft gar nicht nötig. Die eleganteste Lösung für Unternehmer ist die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Hierbei wird vertraglich vereinbart, dass das Betriebsvermögen aus dem Zugewinn herausgenommen wird.
Das bedeutet: Das Privatvermögen (Haus, Ersparnisse) wird im Scheidungsfall normal geteilt, aber die Firma bleibt beim Unternehmer – ohne Ausgleichszahlung. Dies schützt die Liquidität des Unternehmens und verhindert, dass Dritte (der Ex-Partner) Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen.
Bei der vollständigen Gütertrennung sind die Vermögenssphären komplett getrennt. Es findet gar kein Ausgleich statt. Das ist klar und sicher, hat aber steuerliche Nachteile im Todesfall (niedrigere Erbschaftsteuerfreibeträge) und bei der Erbreihenfolge. Daher wird diese Variante heute seltener empfohlen als die modifizierte Lösung.
Neben dem Güterstand sollten Selbstständige weitere Punkte regeln:
Sollte die Firma doch Teil des Zugewinns bleiben, legen Sie im Vertrag fest, wie sie bewertet wird. Vermeiden Sie Methoden, die den “Goodwill” überbewerten, und einigen Sie sich auf substanzorientierte Verfahren.
Nach einer Scheidung berechnet sich der Unterhalt oft nach dem Einkommen der letzten Jahre. Bei Unternehmern schwankt dieses stark. Ein Vertrag kann Obergrenzen festlegen oder den Unterhalt zeitlich befristen, um die Planungssicherheit für die Firma zu gewährleisten.
Ein Ehevertrag für Unternehmer ist kein Misstrauen gegen den Ehepartner, sondern Verantwortung gegenüber dem Unternehmen und den Mitarbeitern. Er sorgt dafür, dass private Krisen nicht zu beruflichen Insolvenzen führen.
Sie sind selbstständig? Riskieren Sie nicht Ihr Lebenswerk.
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